allgemeine geschäftsbedingungen von susanne beckmann

 
  1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Susanne Beckmann) über die beidseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Susanne Beckmann haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen Susanne Beckmann

2.1 Susanne Beckmann erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Susanne Beckmann im Einzelnen festgelegt.
2.3 Susanne Beckmann erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen und Seminaren auf den Gebieten der Organisations- und Personalentwicklung.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt. Es sei denn, dies ist ausdrücklich vorher vereinbart und den zu trainierenden Personen bekannt.

2. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch mit Susanne Beckmann ist unentgeltlich. Der Auftraggeber trägt die Reisekosten und Spesen.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstiger Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Drittem zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages-oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien, Handouts, Seminarräumen und Tagungstechnik.
3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6 Reise und Aufenthaltskosten sowie eventuell anfallende Material-und technische Kosten werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand berechnet. An- und Abreisen mit dem eigenen PKW werden mir 0,60€ je gefahrenen Km abgerechnet, ohne dass ein schriftlicher Nachweis seitens Susanne Beckmann geführt oder erbracht wird. Alternativ werden die Zug-oder Flugkosten von dem Auftraggeber übernommen.
3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Die vereinbarten Honorare werden zu 50% binnen einer Woche nach schriftlichem Zugang der Rechnung vor Auftragsdurchführung vom Auftraggeber bezahlt. Die anderen 50% werden binnen einer Woche nach schriftlichem Zugang der Rechnung nach der Auftragsdurchführung ohne Abzug bezahlt.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Susanne Beckmann an, an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.) an. Eine Vervielfältigung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Susanne Beckmann. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2 Susanne Beckmann sichert zu, dass den von ihr für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber-und/oder sonstige Recht nicht entgegenstehen.
4.3 Der Auftraggeber informiert Susanne Beckmann vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollten Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Susanne Beckmann der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5 Susanne Beckmann verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6 Susanne Beckmann ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7 Die Teilnahme an Seminaren von Susanne Beckmann erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
4.8 Jegliche Haftung seitens Susanne Beckmann wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.9 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Susanne Beckmann wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Susanne Beckmann nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Susanne Beckmann unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten vor der Trainingsdurchführung 15%, bis zu drei Monaten 40%, bis zu einem Monat 70% des Honorars, danach 80% zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Das von Susanne Beckmann vorbereitete Material wird dem Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der 4.1 zur Verfügung gestellt.

5. Allgemeine Bedingungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen des Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Susanne Beckmann unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Susanne Beckmann-Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von Susanne Beckmann, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen Gerichtsstand bestimmt.